Datum: 08.07.2024
Autor: Martin Gross, Präsident
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Entscheid Baurekursgericht im Fall Landforst

Am 14.4.2024 hätte bekanntlich im «Landforst» der Zimmerberg OL stattfinden sollen. Die Gemeinde Oberrieden erteilte dem Anlass jedoch keine Bewilligung, worauf wir vor dem Baurekursgericht Rekurs gegen diesen Entscheid eingelegt haben. Dieses hat nun sein Urteil gefällt und der Gemeinde in den meisten Punkten recht gegeben. Nach sorgfältiger Prüfung der Situation haben wir entschieden, das Urteil zu akzeptieren und es nicht an die nächst höhere Instanz weiterzuziehen. Unten angefügt findet ihr eine Pressemitteilung, die Annalena Schmid, die Medienverantwortliche der OL Verbandes, verfasst hat. Präsi

8.7.2024
Entscheid Baurekursgericht Zimmerberg OL
Am 14.4.2024 hätte im Wald «Landforst» der Zimmerberg OL stattfinden sollen. Die Gemeinde Oberrieden erteilte dem Anlass jedoch keine Bewilligung, worauf die OL Zimmerberg vor dem Baurekursgericht Rekurs gegen diesen Entscheid eingelegt hat. Dieses hat nun sein Urteil gefällt.
Das Gericht ist, entgegen dem Antrag der Gemeinde, auf den Rekurs eingetreten. Es hat dabei entschieden, dass es grundsätzlich im Ermessen der Gemeinden im Kanton Zürich liegt, über die Durchführung eines OL, zum Schutz der Wildtiere ausserhalb der Sperrzeiten der Waldverordnung, zu entscheiden. So sind Bewilligungen, wie in diesem Jahr in Brütten (am 7.4.2024) oder im letzten Jahr in Buch am Irchel (SOM am 25.6.2023) in der Zeit von Anfang April bis Ende Juni möglich. Ausgenommen ist dabei selbstverständlich die sogenannte Setzzeit der Rehe vom 15. April bis 15. Juni – diese wird in der kantonalen Waldverordnung als Zeit, in welcher dem Schutz des Wildes besondere Beachtung geschenkt werden soll, definiert.
Die Gemeinden sind jedoch nicht zu einer Bewilligung verpflichtet und können eine Durchführung auch untersagen. Damit stützt das Gericht den Entscheid der Gemeinde Oberrieden und weist die Beschwerde der OL Zimmerberg ab. Einen Teilerfolg für die OL Zimmerberg gibt es jedoch: Grundeigentümer von Waldgebieten müssen keine Zustimmung zur Durchführung eines OL geben, wie dies von der Gemeinde verlangt wurde.
Kein Weiterzug des Urteils
Die OL Zimmerberg verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht. Swiss Orienteering wird sich in Zusammenarbeit mit dem kantonalen OL-Verband OLVZ weiterhin für die Sicherstellung des Waldzugangs für OL-Aktivitäten engagieren. Im Vordergrund steht dabei eine gemeinsame Vereinbarung mit allen beteiligten Parteien auf kantonaler Ebene – so wie dies bereits in anderen Kantonen erfolgreich funktioniert.
Zum Urteil sagt Martin Gross, Präsident der OL Zimmerberg: «Wir akzeptieren diesen Entscheid. Gleichzeitig finden wir es auch schade, dass dadurch eine sorgfältig organisierte Veranstaltung verhindert wird, welche Menschen aus allen Altersgruppen zur Bewegung in der Natur motiviert hätte und so auch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leistet. Nun geht es darum, in die Zukunft zu blicken und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.» Denn der Entscheid bedeute keineswegs, dass nun OL-Anlässe grundsätzlich verboten sind, daran gelte es nun anzuknüpfen und eine sinnvolle Lösung für alle Parteien zu finden.